Drei Apartments.
Halle-Trotha.
Möblierte Apartments in Halle — für Messegäste, Besucher, Lehrgangsteilnehmer und alle, die länger bleiben.
Unsere Apartments
Drei Einheiten. Ein Zuhause.
Kompaktes Apartment
Apartment für eine Person mit vollausgestatteter Küche, SAT-TV und eigenem Bad. Ideal für Alleinreisende.
Apartment für 1–2 Personen
Apartment mit zwei Einzelbetten, vollausgestatteter Küche und eigenem Bad. Ideal für Alleinreisende oder 2 Personen.
Geräumig, für 1–3 Personen
Apartment mit eigenem Schlafzimmer (Doppelbett) und Wohnzimmer mit Schlafcouch. Max. 3 Gäste.
Ausstattung
Alles, was längere Aufenthalte brauchen.
Vollküche
Ceranfeld mit Dunstabzugshaube, Kühlschrank, Kaffeemaschine — alles inklusive.
Ab 4 Nächte
Flexible Buchung: Kurzzeitmiete oder Monatsmiete nach Absprache.
WLAN inklusive
Schnelles Internet inklusive.
Parkplatz
Parkplatz vor dem Haus vorhanden.
Zentrale Lage
S-Bahn 5 Min. · Bus 3 Min. · Einkauf 5 Min. · B100 ca. 10 Min. · A14 ca. 10 Min. · Messe Halle ca. 15 Min. · Flughafen LEJ ca. 30 Min.
Selbstverpflegung
Preise
Transparente Konditionen.
Aufbettung auf Anfrage möglich
zzgl. 15,00 € / Nacht bzw. 150,00 € / Monat
„Genau das Richtige für unsere Montagewoche. Sauber, gut ausgestattet, absolut unkompliziert."
— Google-Bewertung
Lage
Halle-Trotha. Gut erreichbar.
Umgebung
Halle (Saale) entdecken.
Hinweis
Beherbergungssteuer seit 01.01.2025
Die Stadt Halle erhebt seit dem 01.01.2025 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 4 % der Übernachtungskosten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (siehe Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Halle vom 17.07.2024, Finanzen und Steuern SR 2.31-0).
Wir als Beherbergungsstätte sind verpflichtet, die Abgabe von unseren Gästen zu vereinnahmen und an die Stadt Halle abzuführen. Die Beherbergungssteuer wird als gesonderte Position auf Ihrer Übernachtungsrechnung ausgewiesen.
Weiterhin sind wir verpflichtet, Angaben zu unseren Gästen (Reservierungen, Rechnungen, Meldescheine, Zahlungsnachweise …) auf Verlangen der Stadt Halle zur Einsichtnahme vorzulegen.